AGB - Wagner Maßkonfektion

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AGB

Impressum

§1 Anwendungsbereich
 
(1) Im Rahmen der Wagner Maßkonfektion, Inhaber Rainer Wagner (Auftragnehmer) gelten für die Lieferungen, Leistungen und Angebote die nachfolgend wiedergegebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.
 
(2) Die AGB gelten mit der Erteilung des Auftrags durch den Auftraggeber als anerkannt und somit rechtsverbindlich. Entgegenstehende Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden (Auftraggeber) werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch des Auftragnehmers nicht Vertragsbestandteil, außer diese wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.
 
§2 Angebot und Bestellung
 
(1) Alle Angebote des Auftragnehmers hinsichtlich der Preise, wie auch der Liefertermine sind freibleibend.
 
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der mündliche Auftrag von Auftragnehmer und Auftraggeber bestätigt wurde. Ist eine solche Auftragserteilung erfolgt, sind Änderungswünsche des Auftraggebers nicht mehr möglich.
 
(3) Garantien werden vom Auftragnehmer nur bei vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber übernommen.
 
§3 Pflichten des Auftragnehmers
 
Der Auftraggeber wählt anhand der vom Auftragnehmer vorgelegten Stoffmuster das von ihm gewünschte Tuch aus. Der Auftragnehmer verarbeitet das ausgesuchte Tuch  nach den Wünschen des Auftraggebers hinsichtlich Verarbeitung, Zuschnitt und Farbauswahl zu der bestellten Ware. Diese wird dabei nach den persönlichen Maßen des Auftraggebers gefertigt.
 
§4 Maßnehmen
 
Die Fertigung des Kleidungsstücks erfolgt nach den beim Auftragstermin genommenen Körpermaßen. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass erforderliche Änderungen aufgrund eingetretener figürlicher Veränderungen von ihm zu vertreten sind und zu seinen Lasten gehen.
 
§5 Versand
 
(1) Die Lieferung der Ware erfolgt frei Haus, an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Die Wahl der Zustellmethode obliegt dem Auftragnehmer.
 
(2) Mit der Übergabe der bestellten Waren an das beauftragte Versandunternehmen geht die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs auch bei Teillieferung auf den Auftraggeber über. Nimmt der Auftraggeber die gelieferte Ware nicht an, steht dem Auftragnehmer nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von zwei Wochen das Recht zu, vom Auftrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die gelieferten Waren sind auch im Falle unerheblicher Mängel vom Auftraggeber unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte anzunehmen.
 
§6 Zahlung
 
(1) Mit Auftragserteilung wird eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent des Bestellwertes fällig.
 
(2) Zahlungen erfolgen Bar oder per Überweisung sofort nach Auftragserteilung und/oder Rechnungserhalt. Die Fertigung des Auftrages beginnt erst nach Eingang der Anzahlung. Durch verspätete Zahlung eintretende Lieferverzögerungen sind vom Auftraggeber zu vertreten.
 
(3) Die Restzahlung in Höhe von 50 Prozent wird bei Warenübergabe und Rechnungserhalt fällig.
 
(4) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Waren aus derselben Bestellung bleibt die Ware Eigentum des Auftragnehmers.
 
(5) Wurde die Ware 10 Tage nach Waren- und/oder Rechnungserhalt noch nicht vollständig bezahlt, tritt automatisch Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. In diesem Fall kann der Auftragnehmer gesetzliche Verzugszinsen verlangen, die 5% über dem jeweiligen aktuellen Basissatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juli 1998 liegen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschaden ist nicht ausgeschlossen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
 
§7 Versandkosten
 
Die Versandkosten sind vom Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nicht für mehrmaliges Zustellen, wenn der Auftraggeber Lieferungen nicht annimmt und daher eine erneute Zustellung erfolgt. Die Berechnung erfolgt nur in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten der erneuten Zustellung.
 
§8 Nachlieferungsrecht
 
(1) Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es bei der Tuchauswahl anhand von Mustern gegebenenfalls zu webereitechnisch bedingten geringfügigen Abweichungen in den Farben sowie in der Gewebestruktur kommen kann. Evtl. geringfügige Abweichungen des verarbeiteten Tuchs im Vergleich zum auftraggeberseitig ausgewählten Muster stellen keinen Sachmangel dar und berechtigen den Auftraggeber daher nicht zur Geltendmachung der gesetzlichen Leistungsstörungsrechte. Bei den vom Auftragnehmer verwendeten Tuchen handelt es sich im Übrigen um Naturmaterialien, bei welchen es trotz sorgfältigster, qualitativ hochwertiger Verarbeitung selbst bei Zugrundelegung gleicher Maße zu Form- und Gestaltungsunterschieden kommen kann. Der Auftraggeber erkennt daher an, dass geringe Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform keine Mängel der Ware begründen.
 
(2) Der Auftraggeber hat anlässlich der Abnahme der fertig gestellten Ware deren Vertragsmäßigkeit bzw. Mangelfreiheit zu prüfen und eventuelle Beanstandungen dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Bei berechtigten Beanstandungen kann der Auftraggeber Nachbesserung auf Kosten des Auftragnehmers verlangen.
 
(3) Offensichtliche, insbesondere sichtbare Mängel an der gelieferten Ware einschließlich Transportschäden muss der Auftraggeber unverzüglich bei Anlieferung, spätestens jedoch zwei Wochen nach Erhalt unter genauer Beschreibung schriftlich anzeigen. Bei Versäumung der vorstehenden Frist sind Gewährleistungsrechte hinsichtlich offensichtlicher Mängel ausgeschlossen. Nicht offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der Gewährleistungszeit von vierundzwanzig Monaten schriftlich anzuzeigen.
 
(4) Bei Mangelhaftigkeit der Ware ist der Auftragnehmer zur Ersatzlieferung berechtigt. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, eine Kaufpreisherabsetzung (Minderung) oder eine Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Bei einer Wandlung ist der Auftraggeber zu einer vollständigen Rücksendung der Ware verpflichtet.
 
(5) Mängel sind gegenüber der Wagner Maßkonfektion, Silcherstraße 40, 97074 Würzburg, anzuzeigen. Anstelle der schriftlichen Anzeige an obige Adresse ist eine Anzeige per Email statthaft.
 
§9 Widerrufsrecht
 
Der zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossene Vertrag hat Waren bzw. Produkte zum Gegenstand, die nach Auftraggeberspezifikationen gefertigt werden und auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Damit ist die gefertigte Ware für Dritte nicht brauchbar. Aufgrund dieser Beschaffenheit ist eine Rücksendung der Produkte unmöglich. Dies hat zur Folge, dass die Anwendung des Widerrufsrechtes und des Rückgaberechtes gemäß § 3 Fernabsatzgesetz (FernAbsG) für das vorliegende Vertragsverhältnis ausgeschlossen ist (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 FernAbsG).
 
§10 Geltendes Recht
 
Für das Vertragsverhältnis sowie alle damit in unmittelbarem und/oder mittelbarem Zusammenhang stehenden Rechtsfolgen/-verhältnisse bzw. daraus resultierenden Streitigkeiten gilt - unter ausdrücklichem Ausschluss von UN-Kaufrecht - ausschließlich bundesdeutsches Recht.
 
§11 Salvatorische Klausel
 
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB bzw. des durch sie ergänzten Vertrags unwirksam sein oder werden, bleiben der Vertrag bzw. die übrigen AGB wirksam. Die Parteien verpflichten sich für einen solchen Fall bereits jetzt, die unwirksame/n Bestimmung/en durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen, ansonsten gilt das Gesetz.
 
§12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
 
Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz der Wagner Maßkonfektion, Silcherstraße 40, 97074 Würzburg. Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.
Sie haben Fragen? • Fon: +49 (0) 931 / 99 16 246 • Mobil: +49 (0) 176 / 700 097 65
 
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